Hinweis zur Müllabfuhr bei Straßensperrungen

Während privater und öffentlicher Bauarbeiten kann es zu notwendigen Teil- oder Vollsperrungen von Straßen kommen. In diesen Fällen müssen Eigentümer, Mieter und Hausmeisterdienste darauf achten, dass Mülltonnen und Gelbe Säcke nicht immer unmittelbar am Wohngebäude geleert oder abgeholt werden können.
Symbolbild Straßensperre mit Mülltonne

Die zuständigen Abfuhrunternehmen können diese Straßenbereiche nur maximal bis zur Absperrung anfahren, um dort bereitgestellte Abfälle einzusammeln. In schmalen Straßenbereichen, in denen Müllfahrzeuge nicht wenden können, müssen Abfälle ebenso zur nächstmöglichen Straßenkreuzung gebracht werden. 

Wichtig ist, die Mülltonnen während der Bauarbeiten bereits am Vorabend oder spätestens bis 6 Uhr am Abfuhrtag außerhalb der Baustelle aufzustellen. Natürlich ohne dabei andere Verkehrsteilnehmer zu beeinträchtigen. Um Verwechslungen mit anderen Behältern zu vermeiden, ist es hilfreich, den eigenen Behälter zu kennzeichnen.

Quelle: Landratsamt Bodenseekreis