Heizöltank im Keller: Hochwasservorsorge treffen
Denn selbst volle Tanks können in einem überfluteten Keller aufschwimmen und dabei beschädigt werden. Tritt Heizöl aus dem Tank oder den Leitungen aus, reicht bereits ein Tropfen, um bis zu 1.000 Liter Wasser zu verunreinigen.
Um die Sicherheit einer Tankanlage beurteilen zu können, ist der maximale Hochwasserstand auf einem Grundstück sowie am Gebäude eine wichtige Orientierung. Ein Tank sollte beispielsweise nur oberhalb des maximal möglichen Hochwasserstandes eingebaut oder bauliche Maßnahmen getroffen werden, die Wasser von außen nicht eindringen lassen.
Ist dies nicht möglich, muss das Aufschwimmen von Tankanlagen durch das Verankern am Boden oder einem Abspreizen gegen die Wände verhindert werden. Das funktioniert jedoch nur, wenn das Gebäude die entstehenden Auftriebskräfte aufnehmen kann. Ob diese Nachrüstung umsetzbar ist, muss im Zweifel durch Fachleute geprüft werden.
Seit Anfang 2018 verbietet das „Hochwasserschutzgesetz II“ zudem grundsätzlich den Neu-Einbau von Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten. Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in diesen Gebieten müssen bestehende Anlagen bis zum 5. Januar 2023 nachrüsten. Werden generell wesentliche Veränderungen an einem ungesicherten Tank vorgenommen, muss er sofort hochwassersicher gemacht werden. Wichtig ist, dies vorher beim Amt für Wasser- und Bodenschutz des Landratsamtes zu melden.
Ob sich ein Heizöltank in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet befindet, kann auf den interaktiven Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden. Bei Fragen zur hochwassersicheren Nachrüstung helfen das Amt für Wasser- und Bodenschutz unter info-wbo@bodenseekreis.de, Tel. 07541 204-5179, der Bundesverband Behälterschutz e. V., das Institut für Wärme und Mobilität sowie lokale Fachbetriebe weiter. Weitere Informationen zur Eigenvorsorge gibt es unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger-vor-dem-hochwasser.
Auch außerhalb von Überschwemmungs- und Risikogebieten kann Hochwasser, beispielsweise durch Starkregenereignisse, eine Gefahr sein. Für einige Städte und Gemeinden gibt es Starkregengefahrenkarten, auf denen betreffende Gebiete ausgewiesen sind. Wer sich in solch einem „Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, im sogenannten HQ-Extrem, befindet, muss die Ölheizung bis 2033 nachrüsten. Bei vorherigen Umbauten gilt aber auch hier, die Sicherheitsstandards sofort anzupassen.
Quelle: Landratsamt Bodenseekreis