Freitag, 24. November 2023

Gute Nachrichten für die Zeppelin-Stiftung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
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vor acht Jahren hat Albrecht von Brandenstein-Zeppelin damit begonnen, mit seinen aussichtslosen Anträgen und Klagen die Behörden und Gerichte zu beschäftigen. Sein Ziel: Macht und Einfluss über die Zeppelin-Stiftung. Damit ist er nun erneut gescheitert. Völlig zu Recht.

Zuletzt hat er sein Scheitern beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim eingestanden: Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic haben vergangene Woche beim VGH ihre Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zurückgenommen. Geklagt hatten die beiden ursprünglich in sieben Fällen auf Akteneinsicht in Akten der Zeppelin-Stiftung bei der Stadt Friedrichshafen. Bereits im Oktober 2021 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen der Stadt Recht gegeben: Die Klagen wurden abgewiesen, eine Berufung wurde jeweils nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung hatten die beiden Kläger wiederum einen Antrag auf Zulassung der Berufung eingelegt. Mit der Rücknahme sind auch diese beiden Urteile des VG Sigmaringen rechtskräftig, die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Für die Stadt ist dieser erneute Erfolg vor Gericht ein weiterer wichtiger Schritt, denn nun sind auch diese Verfahren abschließend zu Gunsten der Stadt geklärt und endlich beendet. Und es steht rechtskräftig fest, dass die Stadt keinerlei Informationen zur Zeppelin-Stiftung rechtswidrig zurückgehalten hat. Zum wiederholten Mal wird damit auch deutlich, wie aussichtslos die vielen Versuche des Klägers sind, über die Behörden und Gerichte Einfluss und Macht über die Zeppelin-Stiftung zu erlangen.

Auch wenn die Liste der gescheiterten Versuche von Brandenstein-Zeppelins immer länger wird, beenden wird er seine aussichtslosen, zeitraubenden und kostspieligen Angriffe wohl leider nicht. Zumindest hat er dies über die Medien bereits angekündigt.

Für die Stadt und die Zeppelin-Stiftung kann ich versichern: Wir bleiben standhaft und lassen uns auch von weiteren, medial aufgebauschten Angriffen nicht schrecken. Denn die Zeppelin-Stiftung gehört zur Stadt Friedrichshafen. So hat es Graf Zeppelin selbst in seiner Satzung 1908 festgelegt: „Wenn der Stiftungszweck aus irgend einem Grunde unmöglich und deshalb die Stiftung aufgelöst werden sollte, fällt das Stiftungsvermögen an die Stadtgemeinde Friedrichshafen, die es unter der Bezeichnung ‚Zeppelin-Stiftung‘ abgesondert zu verwalten und die Erträgnisse zu wohltätigen Zwecken zu verwenden hat.“ Das tun wir bis heute, dem sind wir auch in Zukunft verpflichtet und daran halten wir uns.

Ihr

Andreas Brand
Oberbürgermeister