Samstag, 12. April 2025
Kategorie: Bekanntmachungen

Grabsteinkontrolle

Standfestigkeitskontrolle der Grabmale auf städtischen Friedhöfen

Zwischen 22. April und 02. Mai 2025 werden auf den städtischen Friedhöfen (Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischbach und Jettenhausen) im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die jährlichen Standfestigkeitskontrollen an allen Grabmalen durchgeführt.

Die städtische Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass nach § 28 Abs. (4) der Friedhofsordnung Grabmale und sonstige Grabausstattungen ständig verkehrssicher zu halten sind. Für jeden Schaden, der durch ein nicht verkehrssicheres Grabmal oder Grabzubehör entsteht, ist bei Wahlgräbern der Grabnutzungsberechtigte, bei Reihengräbern der zur Unterhaltung des Grabes Verpflichtete, haftbar.

Für weitere Auskünfte steht die Friedhofsverwaltung zur Verfügung.

Friedrichshafen, 03.04.2025

gez. Erster Bürgermeister Fabian Müller

Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten am Empfang im Rathaus, Adenauer Platz 1, 88045 Friedrichshafen einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.

Tag der Bereitstellung: 12.04.2025 

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