Donnerstag, 23. Januar 2020

Gericht weist Klage von Brandenstein-Zeppelins ab

Im Rechtsstreit der Herren von Brandenstein-Zeppelin um die Wiederbegründung der alten, 1947 aufgehobenen Zeppelin-Stiftung hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Mittwoch, 22. Januar 2020, die Klage gegen das Land Baden-Württemberg abgewiesen.
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„Mit der Entscheidung des Gerichts ist unsere Rechtsauffassung erneut bestätigt worden“, sagt Andreas Brand, Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen. Die Stadt war als Trägerin der städtischen Zeppelin-Stiftung zu dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht beigeladen.

Das Regierungspräsidium Tübingen hatte bereits am 20.12.2016 den Antrag der Kläger auf Wiederbegründung der alten Zeppelin-Stiftung abgelehnt. Daraufhin hatten diese das Verwaltungsgericht Sigmaringen angerufen.

Die Prozessvertreter der Stadt Friedrichshafen, Prof. Dr. Christoph Schönberger, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Konstanz, und Rechtsanwalt Dr. Andreas Dietzel von der Kanzlei Clifford Chance Deutschland LLP, sehen in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen eine erneute Bestätigung der Rechtsposition der Stadt Friedrichshafen. „Es ist jedoch leider damit zu rechnen, dass Albrecht von Brandenstein-Zeppelin die Entscheidung nicht akzeptieren und weitere Gerichte beschäftigen wird“, sagt Professor Schönberger.

Weitere Informationen zur Zeppelin-Stiftung und Hintergründe zu den Rechtsstreitigkeiten unter www.zeppelin-stiftung.de.