Freitag, 25. November 2022

Förderprogramm für den Klimaschutz geht weiter

Es gelten neue Förderkriterien und auch Balkonkraftwerke für Mieter und Wohnungseigentümerinnen werden jetzt gefördert.

Nach fast einem Vierteljahrhundert hat das Förderprogramm „Klimaschutz durch Energiesparen“ sowohl einen neuen Namen bekommen als auch neue Förderkriterien. Der Gemeinderat hat die Förderrichtlinie, seit der Einführung des Programms 1998, jetzt zum zwölften Mal fortgeschrieben.

„Die Stadt bemüht sich schon lange ums Klima“, sagt Erster Bürgermeister Fabian Müller. „Der Klimaschutz und die Klimaanpassung sind wichtiger denn je. Mit der Förderung konnten bereits mehr als 20 Prozent des Gebäudebestands im Stadtgebiet energietechnisch verbessert werden. Diese Richtung müssen wir beibehalten.“

Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz – so heißt das Förderprogramm ab sofort, es geht aber weiterhin darum, den Wohngebäudebestand im Stadtgebiet energetisch zu optimieren und den Einsatz sowohl effizienter und innovativer Technik als auch erneuerbarer Energien zu fördern. Seit Oktober gilt die überarbeitete Richtlinie mit Anpassungen an veränderte gesetzliche Vorgaben und technische Standards.

Neue Fördermöglichkeiten ersetzen alte Maßnahmen

Die neuen Förderkriterien betreffen die Bereiche: Allgemeine Förderbestimmungen, Einbruchschutz, Wärmedämmung, Erneuerbare Energien und Elektromobilität. Zum Beispiel werden ab sofort Balkonkraftwerke für Mieter und Wohnungseigentümerinnen gefördert sowie die intelligente Nutzung von selbsterzeugten Strom für „Power to mobile“ und „Power to heat“ – also Strom fürs Auto oder E-Bike und Strom, der indirekt zum Heizen eingesetzt wird. Neu ist zum Beispiel auch der Fördersatz für Dachdämmung und Außenwanddämmung, der pro Quadratmeter gedämmte Fläche zehn Euro beträgt. Außerdem fördert die Stadt den Kauf von Elektrozweirädern mit Fahrzeugschein und Höchstgeschwindigkeit von mindestens 70 km/h sowie Lastenräder mit Elektrounterstützung je Haushalt jeweils nur einmal, aber bis zu zwei unterschiedliche Fahrzeuge. Auch Gewerbetreibende können von der Förderung für maximal zwei Elektrozweiräder profitieren.

Mit der Anpassung der Richtlinie werden einige Maßnahmen nicht mehr gefördert, wie zum Beispiel die Dämmung der Kellerdecke, Holzzentralheizungen, Blockheizkraftwerke, Mikro-Blockheizkraftwerke, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärmepumpen oder Solaranlagen. Die Gründe dafür sind verschieden: Einige Maßnahmen wurden wenig bis gar nicht nachgefragt, andere werden bereits weitreichend durch Landes- oder Bundesförderungen bezuschusst.

Vor Antragstellung zu beachten

Wichtig ist, dass die Anträge gestellt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen wird. Als Maßnahmenbeginn zählt bereits die Bestellung und die Beauftragung des Fachhandwerks.

Unter www.förderprogramme.friedrichshafen.de sind alle Informationen sowie der Antrag und die Kontaktdaten der Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt zu finden, die bei Fragen weiterhilft.