Falschen Nachrichten keinen Glauben schenken
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Sie kennen das bestimmt: Da sitzt man in einer Runde zusammen und jemand erzählt eine Geschichte, die klingt einfach unglaublich, kurios, unerhört. Oder Sie stolpern über so etwas Komisches in einem der Social-Media-Kanäle. Ob die Geschichte stimmt? Auch wenn Sie es nicht gleich prüfen können oder wollen, es lohnt sich auch später noch. Denn allzu oft ist ein Teil der Geschichte wahr, aber ein Teil halt auch nicht. Besonders rund um Wahlen, also jetzt, kursieren viele dieser Falschnachrichten, Fake News.
Da ist zum Beispiel die Sache mit den Stimmzetteln zu den Europawahlen: Es wird behauptet, dass Stimmzettel, bei denen die obere rechte Ecke fehlt, ungültig seien. Falsch. Bei allen Stimmzetteln zur Europawahl fehlt die obere rechte Ecke, damit Blinde und Sehbehinderte ihre Stimmzettelschablone selbständig anlegen und geheim wählen können. Stimmzettelschablonen gibt es übrigens bei den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV).
Oder diese Falschnachricht: Eine Wahlbeobachtung sei nur bei der Urnenwahl im Wahllokal möglich. Die Auszählung der Briefwahl könne deshalb unbeobachtet manipuliert werden. Falsch. Auch das Briefwahlergebnis wird öffentlich ermittelt, jede und jeder hat das Recht, die Auszählung zu beobachten. In Friedrichshafen findet die Auszählung von Europawahl, Ortschaftsrats-, Gemeinderats- und Kreistagswahl in mehreren Gebäuden statt. Wann und wo ausgezählt wird, kann in der Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl nachgelesen werden. Außerdem wird am Wahltag durch Aushang am Rathaus veröffentlicht, wo welche Wahlbezirke ausgezählt werden.
Auch oft verbreitet, aber dennoch falsch: Der Stimmzettel müsse unterschrieben werden. Eine Variante dieser Falschnachricht: Erstwählerinnen und -wähler könnten bei der Stimmabgabe an einem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie ihren Namen auf den Stimmzettel schreiben. Auf gar keinen Fall sollten Sie das tun, denn dann ist ihr Stimmzettel ungültig, da er Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt. Wird ein Hinweis auf die Wählerin oder den Wähler auf den Stimmzettel geschrieben, so wird dieser wegen Gefährdung des Wahlgeheimnisses ungültig.
Wann immer also etwas einfach unglaublich klingt: Glauben Sie es erst einmal nicht, bleiben Sie kritisch. Prüfen Sie es nach, recherchieren Sie es online oder fragen nach. Nutzen Sie zuverlässige, unparteiische Quellen und verlassen Sie sich auf Ihren gesunden Menschenverstand.
Ihr
Andreas Brand
Oberbürgermeister