Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Friedrichshafen“
Die Stadt Friedrichshafen gewährt nach § 42 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) für das Jahr 2023 wiederum Rückerstattungen von Schmutzwassergebühren für Wassermengen, welche nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden. Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Stadt plombiert worden ist.
Die Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Frischwassermengen sind schriftlich bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides für Schmutzwasser beim Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Friedrichshafen“, Kaufm. Geschäftskreis, Rheinstraße 20 (Postfach 24 40, 88014 Friedrichshafen) zu stellen.
Friedrichshafen, den 23. Januar 2024
gez. i. V. Fabian Müller, Erster Bürgermeister
Downloads
Auf dem Laufenden bleiben: Abonnieren Sie einfach unsere News und Sie werden automatisch benachrichtigt.