Freitag, 11. Oktober 2024

Die Zeppelin-Stiftung gehört zur Stadt

Oberbürgermeister Andreas Brand
Porträt Andreas Brand

Liebe Häflerinnen und Häfler,
seit 2015 beschäftigt Albrecht von Brandenstein-Zeppelin die Gerichte und die Stadt mit seinen aussichtslosen Versuchen, Einfluss und Macht über die Zeppelin-Stiftung zu erringen. Nun hat ihm das Amtsgericht Tettnang eine erneute Niederlage beschert: Sein Antrag auf Bestellung eines Notvorstandes für die seiner Meinung nach noch existierende „alte“ Zeppelin-Stiftung wurde abgelehnt. Das Gericht kam zu dem Schluss: „Eine Bestellung eines Notvorstands für eine nicht existente Stiftung ist nicht möglich.“ 

Das ist eine gute Entscheidung für die Zeppelin-Stiftung und die Stadt Friedrichshafen. Denn damit wurde erneut bestätigt, dass die „alte“ Zeppelin-Stiftung 1947 zurecht an die Stadt übergegangen ist. So hat es schließlich Ferdinand Graf von Zeppelin 1908 in seiner Stiftungssatzung selbst ausdrücklich festgelegt: „Wenn der Stiftungszweck aus irgendeinem Grunde unmöglich und deshalb die Stiftung aufgelöst werden sollte, fällt das Stiftungsvermögen an die Stadtgemeinde Friedrichshafen, die es unter der Bezeichnung ‚Zeppelin-Stiftung‘ abgesondert zu verwalten und die Erträgnisse zu wohltätigen Zwecken zu verwenden hat.“

Bis heute sind alle durchschaubaren Angriffe von Brandenstein-Zeppelin ins Leere gelaufen und wurden zurecht regelmäßig von den Gerichten und Behörden einkassiert. In den vergangenen neun Jahren scheiterte er mit einem Antrag auf Wiederherstellung der „alten“ Zeppelin-Stiftung beim Regierungspräsidium Tübingen. Er scheiterte in der Folge mit einer entsprechenden Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen und schließlich scheiterte er mit seiner Berufung am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.

Auch mit seiner Zivilrechtsklage auf eine Zahlung von etwa 11 Millionen Euro scheiterte der Kläger: Nachdem er seine Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart zurückgenommen hatte wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Ravensburgs rechtskräftig. Das Landgericht hatte seine Klage abgewiesen und zugleich einer Widerklage der Stadt Friedrichshafen stattgegeben. Die Widerklage hatte die Stadt erhoben, um künftig weitere Ansprüche auf derselben Grundlage zu verhindern. 

Außerdem scheiterten Albrecht und sein Sohn Frederic von Brandenstein-Zeppelin mit insgesamt sieben Klagen auf Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht Sigmaringen – die Klagen wurden ebenfalls abgewiesen, eine Berufung wurde jeweils nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung hatten die beiden Kläger wiederum einen Antrag auf Zulassung der Berufung eingelegt, diese dann aber im November 2023 zurückgenommen. Die Entscheidung der ersten Instanz wurde rechtskräftig.

Auch wenn die Liste der gescheiterten Versuche von Brandenstein-Zeppelins immer länger wird, beenden wird er seine aussichtslosen, zeitraubenden und kostspieligen Angriffe wohl leider nicht. Über die Medien hat er bereits Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Tettnang angekündigt. Wünschen würden wir uns alle wohl eher ein Einsehen: Damit Stadt und Stiftung sich wieder mit voller Kraft ihren eigentlichen Aufgaben widmen können. 

Mit weiterhin zuversichtlichen Grüßen

Ihr

Andreas Brand
Oberbürgermeister