Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz
Auf der Grundlage von § 58c des Soldatengesetzes (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jedoch jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im kommenden Jahr volljährig werden:
- Familienname
- Vorname(n)
- gegenwärtige Anschrift
Die Betroffenen können dieser Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) widersprechen.
Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, kann der Weitergabe der Daten an das Bundesamt schriftlich oder persönlich beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bürgerservice (Rathaus, Adenauerplatz 1, Erdgeschoss), bzw. beim Bürgeramt Fischbach (Zeppelinstr. 306) oder bei den Ortsverwaltungen Ailingen, Ettenkirch, Kluftern und Raderach widersprechen.
Da die Übermittlung der Daten des Jahrgangs 2008 für März 2025 vorgesehen ist, kann ein etwaiger Widerspruch nur berücksichtigt werden, sofern dieser bis zum 28.02.2025 bei der Meldebehörde eingeht.
Friedrichshafen, 08.10.2024
gez. Andreas Brand
Oberbürgermeister
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