Mittwoch, 09. Oktober 2024
Kategorie: Bekanntmachungen

Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz

Aufgrund des zum 01.07.2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzes wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01.07.2011 ausgesetzt und der freiwillige Wehrdienst für Frauen und Männer fortentwickelt. Mit der damit verbundenen Änderung der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung ist die bisherige Datenübermittlung an die Bundeswehr entfallen.

Auf der Grundlage von § 58c des Soldatengesetzes (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jedoch jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im kommenden Jahr volljährig werden: 

  1. Familienname
  2. Vorname(n)
  3. gegenwärtige Anschrift

Die Betroffenen können dieser Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) widersprechen.

Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, kann der Weitergabe der Daten an das Bundesamt schriftlich oder persönlich beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bürgerservice (Rathaus, Adenauerplatz 1, Erdgeschoss), bzw. beim Bürgeramt Fischbach (Zeppelinstr. 306) oder bei den Ortsverwaltungen Ailingen, Ettenkirch, Kluftern und Raderach widersprechen. 

Da die Übermittlung der Daten des Jahrgangs 2008 für März 2025 vorgesehen ist, kann ein etwaiger Widerspruch nur berücksichtigt werden, sofern dieser bis zum 28.02.2025 bei der Meldebehörde eingeht. 

Friedrichshafen, 08.10.2024

gez. Andreas Brand
Oberbürgermeister

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