Bundestagswahl: Wahlbenachrichtigungen verschickt

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar wurden vom Rechenzentrum in Ulm verschickt – die ersten sind bereits in den Briefkästen der Häfler Wählerinnen und Wähler gelandet.
Wahlbenachrichtigung mit grauem Umschlag
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl wurden an die Wählerinnen und Wähler verschickt.

Mit der Wahlbenachrichtigung kann am Wahlsonntag im Wahllokal gewählt oder die Briefwahl beantragt werden. Allerdings können die Briefwahlunterlagen aufgrund der verkürzten Fristen voraussichtlich erst vierzehn Tage vor der Wahl, ab 10. Februar verschickt werden. Wählerinnen und Wähler sollten besser im Wahllokal oder vorab im Briefwahl-Büro der Stadt wählen.

Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab 10. Februar

Aufgrund der verkürzten Fristen bei der Bundestagswahl rechnet die Stadt damit, dass die Stimmzettel erst Anfang Februar gedruckt und gegen Ende der ersten Februar-Woche bei ihr angeliefert werden. Dann können auch die bis dahin beantragten Briefwahlunterlagen verschickt werden. Also voraussichtlich erst ab 10. Februar. Briefwählerinnen und Briefwähler sollten diese engen Fristen und die Postlaufzeiten unbedingt berücksichtigen: „Wer kann, sollte diesmal besser im Wahllokal oder mit der Wahlbenachrichtigung direkt im Briefwahl-Büro wählen“, empfiehlt Petra Schömer, Wahlleiterin bei der Stadt Friedrichshafen.

Die Wahl im Briefwahl-Büro ist einfach: Sobald die Stimmzettel bei der Stadt eingetroffen sind, wird das Briefwahl-Büro in der Eugen-Bolz-Straße, an der Rückseite des Rathauses geöffnet – voraussichtlich ab 10. Februar. Dort können Wahlberechtigte von Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie am Samstag von 9 bis 13 Uhr direkt ihre Briefwahlunterlagen erhalten und auch vor Ort wählen. 

Im Wahllokal wählen

Wer sich für die Wahl im Wahllokal entscheidet, findet auf der Wahlbenachrichtigung neben der Wählernummer auch das Wahllokal, in dem gewählt werden kann. Für die Wahl im Wahllokal ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung ausreichend. Sicherheitshalber sollte aber ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden.

Briefwahl rechtzeitig beantragen und auf den Weg bringen

Wer sich für die Briefwahl entscheidet, sollte möglichst nach Eingang der Wahlbenachrichtigung und bis Anfang Februar die Unterlagen beantragen, damit diese, sobald die Stimmzettel vorliegen, verschickt werden können. Am schnellsten und einfachsten geht die Beantragung mit dem Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung. 

Auch online können die Unterlagen beantragt werden – eine Anleitung befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung – oder unter www.wahlen.friedrichshafen.de. Für das dort verlinkte Antragsformular sind Wähler- und Wahlbezirksnummer notwendig, die auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung zu finden sind. Außerdem ist wie immer auch die Beantragung per Post oder Direkteinwurf in den Rathausbriefkasten, Adenauerplatz 1, möglich. 

Egal, wie beantragt wurde: Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugesandt. Aufgrund der verkürzten Fristen sollten Briefwähler darauf achten, die Unterlagen rechtzeitig zu beantragen und dann wieder rechtzeitig auf den Weg zu bringen: Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus am Adenauerplatz vorliegen.

Kontakt und weitere Informationen

Alles Wichtige ist online unter www.wahlen.friedrichshafen.de zusammengefasst. Fragen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 beantwortet das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung per E-Mail oder Telefon 07541 203-52181. Öffnungszeiten Briefwahlbüro, Eugen-Bolz-Straße (Rückseite Rathaus): Montag bis Freitag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Samstag: 9 bis 13 Uhr.