Begrünungssatzung in Kraft getreten
Die Satzung regelt die Begrünung unbebauter Flächen sowie die Begrünung von Gebäuden und Stellplätzen. Sie gilt für die Bereiche des Stadtgebietes, für die es bislang noch keine oder nur unzureichende Regelungen zur Begrünung gab. Zur Anwendung kommt sie bei Neuerrichtungen baulicher Anlagen, wie Neubauten, und bei wesentlichen Änderungen baulicher Anlagen oder unbebauter Grundstücke, wie größeren Versiegelungen von Gartenflächen.
Ziel der Satzung ist, in Friedrichshafen ein begrüntes Stadtbild zu erhalten und zu fördern und die Lebensqualität der Häfler Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Des Weiteren dient die Begrünungssatzung dem Schutz des Lebensraums zahlreicher Tiere und Pflanzen und damit der biologischen Vielfalt in Friedrichshafen.
Begrünte Flächen haben außerdem einen positiven Effekt auf das Mikroklima in der Stadt. Bäume und Grünflächen sorgen für Verdunstung und Beschattung – was insbesondere in Anbetracht zunehmender Hitzetage von großer Relevanz ist. Dachbegrünung und Wiesenflächen halten Starkregen zurück. Durch die Bindung von Schadstoffen und die Produktion von Sauerstoff verbessern Pflanzen zudem die Luftqualität.
Weitere Informationen zur Begrünungssatzung sind online unter www.friedrichshafen.de/buerger-stadt/planen-bauen-umwelt/begruenungssatzung/