Allgemeinverfügung verkaufsoffene Sonntage 2024
Die Stadt Friedrichshafen erlässt aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg jeweils in der gültigen Fassung und der Satzung über die verkaufsoffenen Sonntage in Friedrichshafen vom 18.02.2008, geändert mit Satzung vom 18.11.2019, folgende Allgemeinverfügung:
Verfügung
- Anlässlich des 16. Aktionstages „Zauberhaftes Friedrichshafen“ findet der erste verkaufsoffene Sonntag im Jahr 2024 nach der Satzung über die verkaufsoffenen Sonntage in Friedrichshafen vom 18.02.2008, geändert durch die Satzung vom 18.11.2019 am Sonntag, den 21.04.2024 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
- Die räumlichen Geltungsbereiche, in denen die Verkaufsstellen zu den genehmigten Zeiten (12:00 Uhr bis 17:00 Uhr) offenhalten können, sind für beide verkaufsoffenen Sonntage (21.04.2024 und 20.10.2024) in der Begründung zu dieser Allgemeinverfügung (mit Plänen) definiert.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage der Bekanntmachung gemäß § 41 Landesverwaltungsverfahrensgesetz als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung und mit Rechtsbehelfsbelehrung beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen, Zimmer 2.16 während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Friedrichshafen, 15.01.2024
Stadtverwaltung Friedrichshafen
Dieter Stauber
Bürgermeister
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