Vorbereitet sein

Für den unwahrscheinlichen Fall eines länger andauernden Stromausfalls – genannt Blackout — sollten wir alle vorbereitet sein.

Unvorhergesehene Ereignisse, Groß­schadenslagen und Katastrophen können unser Leben beeinträchtigen. Dann wird uns erst klar: Strom, Trinkwasser, die Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten sowie die medizinische Versorgung sind nur einige Beispiele, die für unseren Alltag selbstverständlich sind. Ohne Strom sind aber weder Einkäufe, Bargeldabhebungen noch Kochen möglich, Telefon, Internet, Licht und Heizungsanlage fallen aus.

In Friedrichshafen und in Deutschland sind wir grundsätzlich gut auf den Umgang mit Katastrophen und Großschadenslagen vorbereitet . Aber auch die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Vor allem bei großflächigen und sehr schweren Ereig­nissen können die Rettungskräfte nicht überall sein. Wenn Sie sich und Ihren Nachbarn selbst helfen können, sind Sie klar im Vorteil. Zudem kann es bei Katastrophen und Großschadenslagen dazu kommen, dass Einkaufsmöglichkeiten oder Grundver­sorgungen wie beispielsweise Strom, Gas, Wasser und Kraftstoff gar nicht oder nur sehr eingeschränkt verfügbar sind. Es kommt dann auf jeden Einzelnen an.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat für solche Fälle eine entsprechende Checkliste heraus­
gegeben.
Mit der Checkliste sind Sie unter anderem für folgende Ereignisse vorbereitet:

  • Stromausfall
  • Unwetter
  • Hochwasser

Wenn Sie keinen persönlichen Notfall haben, bleiben Sie zu Hause. Kümmern Sie sich um Ihre Familie und Ihre Nachbarn. Mit Eigenverantwortung, Selbst­ und Nachbar­schaftshilfe können Sie die Zeit ohne Strom überbrücken. Die Katastrophenhilfe durch Land, Kreis, Stadt sowie von Polizei, Feuer­wehr, Hilfsorganisationen, Versorgungs­unternehmen usw . sorgt dafür, die Notlage möglichst schnell zu beherrschen und Lösungen zu finden.

Nehmen Sie die Checkliste des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Hilfsmittel zur Hand, um einen entsprechenden Vorrat an Lebensmitteln für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen einrichten zu kön­nen.