Tipps zur Wohnungssuche in Friedrichshafen

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man wohnungssuchend ist und es gibt verschiedene Anlaufstellen, an welche Sie sich wenden können. 

Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die für Sie richtigen Stellen zu finden, damit Sie sich auf Ihre Wohnungssuche konzentrieren können.

Aufgrund der angespannten Wohnraumsituation in Friedrichshafen empfiehlt es sich, den Radius der Wohnungssuche auf umliegende Ortschaften zu erweitern.

Tipps

Kaution / Umzugskosten 

Wenn Sie Leistungen des Jobcenters beziehen (ALGII – Hartz IV, Grundsicherung), können Sie dort, vor Abschluss eines neuen Mietvertrages, einen Antrag auf ein Darlehen stellen. Die Gewährung eines solchen Darlehens ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie unverbindlich beim Amt für Soziales / Leistungen der Zeppelin-Stiftung der Stadt Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen wegen einer finanziellen Unterstützung im Rahmen einer Einzelfallbeihilfe oder einer Darlehensgewährung vorsprechen. Diese Hilfen sind nur für einkommensschwache Haushalte im Rahmen der Mildtätigkeit möglich und an Einkommensgrenzen gebunden. 

Chiffreanzeigen

Die Beantwortung von Chiffreanzeigen bringt evtl. bessere Chancen mit sich. Erfahrungsgemäß melden sich auf solche Anzeigen weniger Leute. 
Die Antwort auf eine Chiffre entspricht einer Bewerbung, in welcher Sie Ihr Interesse an der Wohnung bekunden und kurz einige Informationen zu sich selbst schreiben (z. B. Einkommen, Beruf, Charakterzüge, wie ruhig und nachbarschaftsfreundlich, Nichtraucher usw.). Das Antwortschreiben mit der Chiffrenummer auf dem Umschlag senden Sie dann bitte an die Zeitung, in welcher die Anzeige veröffentlicht wurde. 

Immobilienmakler

Scheuen Sie sich nicht, auf Wohnungsangebote von Maklern zu reagieren. Bei der Vermittlung von Mietwohnraum gilt das Besteller Prinzip. Darunter versteht man, dass der Auftraggeber die Provision an den Immobilienmakler bezahlen muss.

Allgemeine Wohnungssuche

Bei folgenden Stellen können Sie sich auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt als wohnungssuchend melden:

Gesellschaften / Genossenschaften

Private Anbieter

Preisgebundener Wohnraum

Preisgebundener Wohnraum ist einkommensschwachen Haushalten vorbehalten. Die erhobene Miete orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben und liegt unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, die anhand des Mietspiegels der Stadt Friedrichshafen ermittelt wird. 

Zum Bezug einer geförderten Wohnung müssen Sie im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sein.

Wohnberechtigungsschein

Einen Wohnberechtigungsschein können Sie bei der Stadt Friedrichshafen beantragen, wenn Sie in Friedrichshafen gemeldet sind. Sollten Sie in einer anderen Gemeinde in Baden-Württemberg gemeldet sein, ist diese für die Ausstellung zuständig. Bei der Antragstellung sind Ausweise und Einkommensnachweise vorzulegen. Mit einem Wohnberechtigungsschein können Sie sich bei der Stadt Friedrichshafen und verschiedenen Institutionen wohnungssuchend melden.

Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein, Kontakt und alle Unterlagen

Wohnungssuchend melden

Sie können sich mit dem Wohnberechtigungsschein bei folgenden Institutionen melden:

Wenn Sie bei der Stadt Friedrichshafen als wohnungssuchend vorgemerkt sind, bitten wir Sie, sich alle 2 Monate bei uns zu melden, um die Aktualität Ihrer Wohnungssuche zu bestätigen:

Stadt Friedrichshafen/ Amt für Vermessung und Liegenschaften, Tel. 07541 203 4257 , 1.OG/Neubau, Zimmer 1.31, wohnen@friedrichshafen.de 
Charlottenstraße 12, 88045 Friedrichshafen, Öffnungszeiten: Mo – Fr 8–12.00 Uhr, Do 14–18 Uhr 

Aus der Kartei der Wohnungssuchenden werden Sie gelöscht, wenn 

  • Sie sich länger als 6 Monate nicht mehr bei uns gemeldet haben. 
    In diesem Fall gehen wir davon aus, dass Sie bereits mit Wohnraum versorgt sind, oder der Grund der Wohnungssuche weggefallen ist. Sollten Sie vergessen haben sich regelmäßig zu melden, können wir Sie wieder als suchend aufnehmen. Dies führt aber zu einem Abzug bei der Einstufung des Dringlichkeitsschlüssels. 
  • Sie drei Wohnungsangebote ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt haben. 
    Die Ablehnung der ersten beiden Wohnungsangebote ohne nachvollziehbaren Grund führen zu einem Abzug bei der Einstufung des Dringlichkeitsschlüssels. 

Wohnungsnotfälle

Ein Wohnungsnotfall liegt vor, wenn Sie

  • einem möglichen Wohnungsverlust entgegenwirken wollen.
  • von Wohnungslosigkeit betroffen sind.
  • in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben.

Die Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot begleitet und berät Sie dabei, Wohnraum zu erhalten, bzw. Wohnraumverlust entgegen zu wirken.

Akute Wohnungslosigkeit

Wer von akuter Wohnungslosigkeit betroffen ist, wendet sich während den Öffnungszeiten an das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit, Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung.

Nach Prüfung der Voraussetzungen erfolgt eine Zuweisung in eine städtische Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung ist vorübergehend.

Als weitere Not- bzw. Übergangslösung können Sie vor allem in der Nebensaison (Frühjahr / Winter) ein Zimmer oder eine Ferienwohnung anmieten. Weitere Informationen: Tourist-Information Friedrichshafen