Ablauf für Sprachmittlerinnen und Sprachmittler des SPFN

Listung als SPFN-Sprachmittlerin bzw. SPFN-Sprachmittler

  1. Erstgespräch und Registrierung als Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler
    u. a. Besprechen der Voraussetzungen, Aufnahmebedingungen und Rahmenbedingungen mit der Koordinierungsstelle des SPFN
  2. Teilnahme an Basisschulung
  3. Listung in der SPFN-Datenbank
    ab jetzt können Einsatzstellen mich kontaktieren 
    (Listung ist für max. 12 Monate gültig)
  4. weitere Schulungen, Fortbildungen, Erfahrungsaustausch und Treffen
  5. ggfs. Verlängerung der Listung in der SPFN-Datenbank

Einsatz als SPFN-Sprachmittlerin bzw. SPFN-Sprachmittler

  1. Einsatzstelle kontaktiert mich
  2. Klärung möglicher Einsatzdetails, z. B.:
    • Herkunftsland und Sprache / Dialekt
    • Name und Adresse der Einrichtung
    • Datum und Uhrzeit des Gesprächs
    • Thema des Gesprächs
    • ungefähre Gesprächsdauer
  3. Entscheidung:
    • Ich kann/ will den Auftrag annehmen: Annahme des Sprachmittlungseinsatzes
    • Ich kann/ will den Auftrag NICHT annehmen:  Ablehnung des Sprachmittlungseinsatzes
  4. Erhalt der Auftragsbestätigung von Einsatzstelle
  5. Einsatz
  6. Nachbesprechung mit Einsatzstelle
    z.B. Gesprächsverlauf, Verständigung, Klärung der Formalitäten
  7. Rechnungsstellung an Einsatzstelle*
  8. Feedback
    Zum Feedbackformular für Sprachmittelnde

*Die Kosten für Sprachmittlungseinsätze an Friedrichshafener Kitas, an städtischen und privaten Schulen in Friedrichshafen (Schulen in Trägerschaft des Bodenseekreises sind somit nicht inbegriffen) sowie beim Amt für Soziales, Familie und Jugend und beim Standesamt der Stadt Friedrichshafen werden unter Berücksichtigung des jährlichen Budgets und der aktuellen Haushaltslage von der Abteilung Integration der Stadt Friedrichshafen übernommen. Über Änderungen hierzu informiert die Abteilung Integration.