Förderpreis für junge Künstlerinnen und Künstler

Die Stadt Friedrichshafen vergibt aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung seit 2001 jährlich Förderpreise für junge Künstlerinnen und Künstler, die einen Friedrichshafen-Bezug vorweisen können und die sich an der Schnittstelle ihres Werdegangs, das heißt in einer künstlerischen Ausbildung befinden oder die am Übergang in eine künstlerische Berufstätigkeit stehen.

Trägerin oder Träger eines Förderpreises können alle künstlerisch Tätigen sein, deren hervorragende Begabung durch erheblich über dem Durchschnitt liegende künstlerische Leistungen nachgewiesen ist und auch für die Zukunft bedeutsame Leistungen erwarten lässt.

Die Verleihung der Förderpreise soll den Empfängerinnen und Empfängern die Möglichkeit geben, sich künstlerisch weiterzubilden, besondere künstlerische Arbeiten durchzuführen und ihr Werk der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Liste der bisherigen Preisträger

Zuständigkeit

Herr Dr. Gerlitz
Kulturbüro mit Stadtorchester
Künstlerförderpreis
Tel. +49 7541 203 3303

Informationen & Sprechzeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind junge Künstlerinnen und Künstler, die bereits einen qualifizierten Ausbildungsweg aufgenommen oder abgeschlossen haben und mindestens eine eigenständige Präsentation ihres künstlerischen Schaffens vorweisen können. Gefördert werden können ausschließlich Personen, die in einer Beziehung zur Stadt Friedrichshafen stehen, sei es künstlerisch, beruflich, örtlich oder biographisch.

Das Höchstalter für Bewerbende ist in allen künstlerischen Sparten maximal 35 Jahre.

Eingeladen zur Bewerbung sind Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Das gesamte Spektrum der Bildenden Künste, Darstellenden Künste/Film, Literatur/Wort und Musik sowie interdisziplinär arbeitende Künstlerinnen und Künstler finden gleichwertige Berücksichtigung.

Kollektive und Gemeinschaften von Künstlerinnen beziehungsweise Künstlern können sich ebenfalls bewerben. Für alle Mitglieder der Gruppe gilt das obengenannte Höchstalter.

Ablauf

Die Entscheidung über die Verleihung der Förderpreise erfolgt durch eine Jury. Das Kulturbüro legt in Abstimmung mit der Kulturdezernentin beziehungsweise dem Kulturdezernenten dem Kultur- und Sozialausschuss des Gemeinderates der Stadt Friedrichshafen einen Vorschlag über die Zusammensetzung der Jury vor.

Jury 2024:

Bildende Künste: Dr. des. Mara-Johanna Kölmel, Leiterin Abteilung Kunst am Zeppelin Museum (Ersatzmitglied: Marlene A. Schenk Künstlerische Leitung des Kunstvereins Friedrichshafen, Kuratorin, Herausgeberin, Autorin)
Tanz: Matthias Kass, Tänzer, Choreograph (Ersatzmitglied: Franziska Broschek, Tänzerin, Tanzpädagogin, Lehrerin)
Musik: Dr. Joachim Landkammer, Akademischer Mitarbeiter an der ZU (Ersatzmitglied: Michael Wielath, Leiter des Popbüro Bodensee-Oberschwaben)
Darstellende Künste, Literatur: Dorothea Neukirchen, Schauspielerin, Filmemacherin, Autorin (Ersatzmitglied: Natascha Maier, Künstlerin, Grafikerin, Autorin)

Die Verleihung der Preise nimmt die Kulturdezernentin beziehungsweise der Kulturdezernent zusammen mit der Jury im Rahmen eines öffentlichen Festaktes vor.

Die Preisverleihung findet am 20.10.2024 um 11:30 Uhr im Kiesel im k42 statt.

Sonstiges

Künstlerinnen und Künstler, die sich bereits 2023 beworben haben, müssen keine erneute Bewerbung einreichen. Die 2023 ausgefallene Preisvergabe wird im Vergabeverfahren 2024 nachgeholt und separat vom Förderpreis 2024 gewertet und vergeben.

Eine mehrmalige Bewerbung in verschiedenen Jahren ist möglich.

Fristen

Aktueller Bewerbungszeitraum 01.06.2024 – 31.07.2024

Erforderliche Unterlagen

Die Bewerbungsunterlagen sollen den Werdegang und das bisherige künstlerische Schaffen dokumentieren. Dazu gehören

  • ein formloses Bewerbungsschreiben,
  • ein Lebenslauf mit Angaben über den künstlerischen Werdegang,
  • eine Auflistung über die bisherige eigenständige Präsentation des künstlerischen Schaffens (z. B. Auftritte, Ausstellungen, Vorstellungen, Publikationen)
  • und je nach Sparte unterschiedliche Arbeitsproben.

Die Bewerbungsunterlagen müssen in rein digitaler Form per E-Mail an kulturbuero@friedrichshafen.de (zusammengefasst in einer PDF-Datei) eingereicht werden. Falls Video-und Audioinhalte vorgesehen sind, müssen diese in einer komprimierten Zip-Datei oder als Streaming-Link - eingebunden in die Bewerbung - eingereicht werden. Downloadlinks externer Anbieter können und dürfen seitens der Stadt Friedrichshafen nicht geöffnet werden.

Die Arbeitsproben in den einzelnen Sparten können beispielsweise folgende Form haben:

  • Bildende Künste: ein maximal 20-seitiges Dossier (digitale Mappe als PDF) mit kommentierten Abbildungen, Fotos, Ausstellungsauflistungen;
  • Darstellende Künste/Film: Streaming-Links zu einzelnen Arbeiten oder Demo-Reel (max. 10 Min.);
  • Literatur/Wort: maximal fünf selbstgewählte Textproben (Lyrik, Prosa oder Drama);
  • Musik: eine Demo-Aufnahme von ca. zehn Minuten Dauer (als Datei oder Streaming-Link) bzw. drei Demo-Songs und/oder eine Partitur.

Das Kulturbüro behält sich vor, zusätzliche Arbeitsproben und -unterlagen anzuforder

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 03.06.0234