Bodenrichtwerte
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke (durchschnittlicher Lagewert ohne bindende Wirkung). Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Zuschnitt und Erschließungszustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswerts vom Richtwert.
Die Bodenrichtwerte können im „BORIS-BW“, dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw.
Download:
Bodenrichtwerte für die Stadt Friedrichshafen (Datei nicht barrierefrei)
Bodenrichtwerte für die Gemeinde Immenstaad (Datei nicht barrierefrei)
Bodenrichtwerte für die Stadt Tettnang (Datei nicht barrierefrei)
Bodenrichtwerte für die Gemeinde Meckenbeuren (Datei nicht barrierefrei)
Bodenrichtwerte für die Gemeinde Eriskirch (Datei nicht barrierefrei)
Bodenrichtwerte für die Gemeinde Langenargen (Datei nicht barrierefrei)
Bodenrichtwerte für die Gemeinde Kressbronn (Datei nicht barrierefrei)
Bodenrichtwerte für die Gemeinde Neukirch (Datei nicht barrierefrei)
Zuständigkeit
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
gutachterausschuss@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut.
Sonstiges
Die Bodenrichtwerte eingesehen: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.
Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte werden Gebühren nach der Gutachterausschussgebührensatzung erhoben.
Der Jahresbericht der Geschäftsstelle für die Stadt Friedrichshafen und der Gemeinde Immenstaad, der u. a Angaben über die Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt, aktuelle Kaufpreise für Eigentumswohnung und Gebäude sowie eine Bodenrichtwertkarte enthält, ist zum Preis von 40,00 EUR (bei Postversand zzgl. 2,50 EUR) bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich.
Rechtsgrundlage
Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gem. § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 12 GuAVO öffentlich bekannt gemacht.
Außerdem kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte erlangen.
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 05.07.2023