Ein Baum fürs Klima ge­schenkt

Ein neu gepflanzter Baum ist immer ein Geschenk an die Bewohnerinnen und Besucher unserer Stadt: Bäume tragen zu einer grünen Stadt bei und sorgen für ein angenehmes Stadtklima. Aus diesem Grunde verschenkt die Stadt Friedrichshafen nun jährlich im Herbst Jungbäume.

Bäume in einer Neubausiedlung

Jährlich zur besten Pflanzzeit im Herbst verschenkt die Stadt Friedrichshafen Jungbäume an interessierte Bürgerinnen und Bürger für den privaten Garten. Aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnanlagen oder Gewerbeflächen können Bäume erhalten.

Die Baumarten können aus einer Pflanzliste mit klimaangepassten (trockenheitstoleranten) Baumarten 1. und 2. Ordnung ausgewählt werden. Es werden Baumarten gewählt, die gleichzeitig einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten. Für die Pflanzqualität gibt es zwei Optionen:

  • 8 bis 10 cm Stamm­um­fang (StU) für pri­va­te Gar­ten­pflan­zun­gen
  • und 16 bis 18 cm Stamm­um­fang (StU) für große Ge­wer­be­flä­chen und grö­ße­re Wohn­bau­grund­stü­cke

Zum Baum wird jeweils einmalig eine Baum-Plakette zum Selbst-Anbringen ausgehändigt. Außerdem erhält man auch eine Pflanzanleitung mit den wesentlichen Informationen zur fachgerechten Selbstpflanzung und Entwicklungspflege.

Die Bäume können jährlich bis spätestens 20. September über folgendes Online- Formular bestellt werden. Die Lieferung erfolgt in der Regel zur Pflanzzeit im November. Zur Koordinierung der anschließenden Abholung werden Sie kontaktiert.

For­mu­lar „Bür­ger­baum ge­schenkt“

Die Antragsphase ist am 20. September abgelaufen. Im Frühjahr 2025 steht das neue Formular hier zur Verfügung.

  • Die be­stell­ten Bäume dür­fen nur im Stadt­ge­biet Fried­richs­ha­fen ge­pflanzt wer­den.
  • Zu­ge­las­sen sind nur zu­sätz­li­che Baum­pflan­zun­gen. Pflan­zun­gen, die als ver­pflich­ten­de Er­satz­pflan­zung oder durch Be­bau­ungs­plan­vor­ga­ben vor­ge­nom­men wer­den müs­sen, sind von der Ak­ti­on aus­ge­schlos­sen.
  • Die Stadt Fried­richs­ha­fen weißt be­züg­lich Grenz­ab­stän­den auf die Ein­hal­tung des Nach­bar­rechts­ge­setz Ba­den-Würt­tem­berg (NRG BW) hin.
  • Die Pflan­zun­gen in ge­mie­te­ten An­la­gen sind mit dem Ver­mie­ter ab­zu­stim­men.
  • Pflan­zung im Au­ßen­be­reich – Nicht jeder Baum darf über­all hin: 
    Ist die Pflan­zung der Bäume in­ner­halb von Schutz­ge­bie­ten oder an­de­ren na­tur­schutz­recht­lich ge­schütz­ten Ku­lis­sen (ins­be­son­de­re in Na­tur­schutz­ge­bie­ten, in­ner­halb von ge­schütz­ten Bio­to­pen oder auf „Ma­ge­ren Flach­land-Mäh­wie­sen“) ge­plant, ist der Stand­ort vorab mit der Un­te­ren Na­tur­schutz­be­hör­de des Land­rats­am­tes Bo­den­see­kreis ab­zu­stim­men. Ob der ge­plan­te Stand­ort in­ner­halb von na­tur­schutz­recht­li­chen Schutz­ku­lis­sen liegt, ist auf der Web-Sei­te der Lan­des­an­stalt für Um­welt Ba­den-Würt­tem­berg ein­seh­bar. Zudem ist dar­auf zu ach­ten, dass in der frei­en Land­schaft nur ge­biets­ei­ge­ne Pflan­zen aus­ge­bracht wer­den.

Kon­takt

Ab­tei­lung Land­schafts­pla­nung und Um­welt
Ried­le­park­str. 1
88045 Fried­richs­ha­fen
Tel. +49 7541 203 54651

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